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20.08.2008 / Inland / Seite 4

Von Amts wegen rassistisch

UN-Komitee moniert deutsche Einbürgerungspraxis. Linke verurteilt geplante »Visa-Warndatei«

Ulla Jelpke
Nach einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ist eine Einbürgerung in bestimmten Fällen auch dann noch möglich, wenn der Antragsteller wegen einer Straftat verurteilt worden ist. Das Gericht hob den ablehnenden Bescheid einer Behörde auf, die einem seit 26 Jahren in Deutschland lebenden Inder den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit verweigert hatte, weil dieser im März 2007 wegen Steuerdelikten eine Geldstrafe bezahlen mu...

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