Aus: Ausgabe vom 21.08.2008, Seite 5 / Inland
Sperrklausel im Saarland fällt
Saarbrücken. Im Saarland gibt es künftig bei Kommunalwahlen keine Sperrklausel mehr. Der Landtag schaffte die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause am Mittwoch mit den Stimmen von CDU und FDP ab. Beide Fraktionen begründeten ihren Antrag mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Fünf-Prozent-Klausel in Schleswig-Holstein. Demnach hätte man davon ausgehen müssen, daß die Regelung im Saarland auch auf verfassungsrechtliche Bedenken stoßen würde. Das Saarland ist das letzte Flächenland, in dem es eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen gab.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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