Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 22.08.2008, Seite 5 / Inland

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Berlin. Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat am Donnerstag den gemeinsamen Vorstoß der Ministerien für Landwirtschaft und Verbraucherschutz bzw. Arbeit und Soziales begrüßt, Beschäftigten, die Gesetzesvorstöße in ihren Betrieben öffentlich machen, besondere Schutzrechte zu gewähren. Anlaß des Vorschlags ist die bevorstehenden Änderung des Lebens- und Futtermittelgesetzes im Zusammenhang mit den Gammelfleischskandalen. Bisher ist die Beurteilung, ob und in welchem Umfang ein Angestellter sich an Stellen außerhalb des Betriebes wenden darf, gesetzlich nicht geregelt. Eingeführt werden soll der neue Paragraph 612a (»Anzeigerecht«) im Bürgerlichen Gesetzbuch der die Möglichkeiten zu Kündigungen wegen des Verrats von Betriebsgeheimnissen stark einschränken soll. (jW)