Aus: Ausgabe vom 25.08.2008, Seite 2 / Inland
Spiegel: Gericht prüft Freilassung von Klar
Hamburg. Das frühere RAF-Mitglied Christian Klar könnte einem Bericht des Spiegel zufolge Anfang nächsten Jahres freikommen. Das Oberlandesgericht Stuttgart habe ein Verfahren eingeleitet, um zu überprüfen, ob die Reststrafe Klars zur Bewährung ausgesetzt werden kann, berichtete das Magazin am Samstag vorab aus seiner jüngsten Ausgabe. Klar war 1985 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. 1998 hatte das Gericht entschieden, daß der im November 1982 Verhaftete angesichts der »besonderen Schwere der Schuld« mindestens 26 Jahre in Haft verbringen müsse. Diese Frist läuft am 3. Januar 2009 ab. (ddp/jW)
Leserbriefe zu diesem Artikel:
- Isabella Schneider: Chance auf Bewährung? Schon aus humanitären Gründen würde ich eine Entscheidung des OLG Stuttgart zu Gunsten von Christian Klar begrüßen.Nach 26 Jahren Haft steht jedem Menschen eine Chance auf Bewährung und Freiheit zu.Ih...
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