Aus: Ausgabe vom 27.08.2008, Seite 2 / Inland
Kein Visum bei ALG-II-Anspruch
Leipzig. Bei einem Anspruch auf Arbeitslosengeld II bekommen Ausländer keine Einreiseerlaubnis für Deutschland. Ob die Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen würden, sei unerheblich, urteilte das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag in Leipzig. Geklagt hatte eine 1990 geborene Türkin, die ihrer Mutter nach Deutschland nachziehen wollte. Ihren Antrag auf ein Visum hatten die zuständigen Behörden abgelehnt, weil das Einkommen der Mutter nach Abzug der steuerlichen Freibeträge nicht zum Unterhalt der beiden ausreichte. Mutter und Tochter hätten deshalb einen Anspruch auf Sozialleistungen gehabt.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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