Kündigung von Betriebsräten
Marion BurghardtAls Betriebsratsmitglied verfügen Sie über besonderen Kündigungsschutz, der dazu führt, daß Sie bei betriebsbedingtem Stellenabbau nur unter sehr engen Voraussetzungen gekündigt werden dürfen. Sie sind in solchen Fällen nur dann ordentlich kündbar, wenn der Betrieb stillgelegt wird. Aber auch in diesem Fall gehören Sie zu denen, die »da...
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