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Aus: Ausgabe vom 25.09.2008, Seite 4 / Inland

Nebenkosten müssen nachgezahlt werden

Frankfurt/Main. Arbeitslosengeld-II-Empfänger haben auch dann ein Anrecht auf die Erstattung einer Nebenkostennachzahlung, wenn sie die Rechnung schon selbst beglichen haben. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main hervor. Im vorliegenden Fall hatte eine Behörde die Übernahme der Nebenkostennachzahlung eines Mieters für das Jahr 2006 mit der Begründung abgelehnt, der Hilfebezieher habe die Rechnung schon selbst bezahlt und sei deshalb nicht mehr hilfebedürftig. Die Frankfurter Richter sahen das anders. Eine »Hartz IV«-Behörde müsse damit rechnen, nach Ablauf des Kalenderjahres eine Nachzahlung gewähren zu müssen. Hierzu ist sie verpflichtet. (ddp/jW)

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