Aus: Ausgabe vom 06.10.2008, Seite 3 / Schwerpunkt
Hintergrund: Zu große Bürokratie?
Hintergrund des Konflikts um die Künstlersozialkasse (KSK) sind verschärfte Kontrollen bei den zur Abgabe an sie verpflichteten Betrieben, nachdem die Eintreibung der Gelder 2007 von der personell besser ausgestatteten Deutschen Rentenversicherung übernommen wurde. Seitdem protestierten Industrie- und Handelskammern, vor allem die unionsgeführten Bundesländer schlossen sich ihnen an. In der vom Wirtschaftsausschuß des Bundesrates verabschiedeten Vorlage zum »Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft«, die am 19. September in der Länderkammer abgelehnt wurde, hieß es: »Der Bundesrat fordert, daß die Künstlersozialversicherung abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert wird. Der Aufwand bei der Feststellung der Abgabenpflicht und bei der Durchführung des Verfahrens, die verstärkten Kontrollen durch die Deutsche Rentenversicherung bei der Ermittlung der abgabepflichtigen Unternehmen sowie die Verpflichtung zur Beantwortung eines mehrseitigen Fragebogens führen zu einer großen Bürokratie. [...] Hinzu kommt die große Verunsicherung der Unternehmen im Hinblick auf die rückwirkende Abgabepflicht für fünf Jahre. Die Nachforderungssummen haben inzwischen eine Höhe von über 13 Millionen Euro erreicht. «
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, kommentierte die letztendlich abgelehnte Beschlußvorlage so: »Die von Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein betriebene Abschaffung der Künstlersozialversicherung ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten. Weil vor einem Jahr der Deutsche Bundestag die Künstlersozialversicherung erfolgreich reformiert hat und jetzt endlich alle schon seit 20 Jahren abgabepflichtigen Unternehmen und auch öffentlichen Körperschaften zur Zahlung herangezogen werden, wird von einem zu großen bürokratischen Aufwand gesprochen. In Wirklichkeit geht es den sieben Bundesländern darum, die abgabepflichtigen Unternehmen und öffentlichen Körperschaften auf Kosten der Künstler von ihren Sozialversicherungspflichten zu befreien.«
(jW)
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, kommentierte die letztendlich abgelehnte Beschlußvorlage so: »Die von Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein betriebene Abschaffung der Künstlersozialversicherung ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten. Weil vor einem Jahr der Deutsche Bundestag die Künstlersozialversicherung erfolgreich reformiert hat und jetzt endlich alle schon seit 20 Jahren abgabepflichtigen Unternehmen und auch öffentlichen Körperschaften zur Zahlung herangezogen werden, wird von einem zu großen bürokratischen Aufwand gesprochen. In Wirklichkeit geht es den sieben Bundesländern darum, die abgabepflichtigen Unternehmen und öffentlichen Körperschaften auf Kosten der Künstler von ihren Sozialversicherungspflichten zu befreien.«
(jW)
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