Aus: Ausgabe vom 20.10.2008, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Neuer Prozeß zu Preisabsprachen
Düsseldorf. Der Prozeß um Preisabsprachen im Papiergroßhandel wird ab dem heutigen Montag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf teilweise wieder aufgerollt. Wie ein OLG-Sprecher in der Rheinmetropole mitteilte, hatten zehn Papiergroßhändler zwischen 1995 und 2000 bundesweit verbotene Preisabsprachen für bestimmte Papiersorten getroffen. Die Absprache erfaßte jährlich den Verkauf von bis zu 900000 Tonnen Papier.
Das Bundeskartellamt hatte daraufhin Bußgelder gegen die betroffenen Firmen und Mitarbeiter in Höhe von rund 42,5 Millionen Euro verhängt. In einem Pilotverfahren hatte der Erste Kartellsenat im Jahr 2006 gegen zwei der Papiergroßhändler das vom Bundeskartellamt festgesetzte Bußgeld von zwölf auf rund sechs Millionen Euro reduziert. Der Bundesgerichtshof hatte im Juni 2007 das Urteil aufgehoben und an das OLG zurückverwiesen.
(ddp/jW)
Das Bundeskartellamt hatte daraufhin Bußgelder gegen die betroffenen Firmen und Mitarbeiter in Höhe von rund 42,5 Millionen Euro verhängt. In einem Pilotverfahren hatte der Erste Kartellsenat im Jahr 2006 gegen zwei der Papiergroßhändler das vom Bundeskartellamt festgesetzte Bußgeld von zwölf auf rund sechs Millionen Euro reduziert. Der Bundesgerichtshof hatte im Juni 2007 das Urteil aufgehoben und an das OLG zurückverwiesen.
(ddp/jW)
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