Aus: Ausgabe vom 08.11.2008, Seite 5 / Inland
Karlsruhe bestätigt Änderungen in StPO
Karlsruhe. Die im Zuge der Vorratsdatenspeicherung vorgenommenen Änderungen für Ermittlungen in Strafverfahren bleiben vorerst in Kraft. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung beschlossen. Damit gilt die Einschränkung des Vertraulichkeitsschutzes u. a. für Ärzte, Rechtsanwälte oder Journalisten in der Strafverfolgung zunächst weiter. Die Karlsruher Richter lehnten in dem am Freitag veröffentlichten Beschluß einen Eilantrag gegen mehrere neu gefaßte Vorschriften der Strafprozeßordnung (StPO) ab.
Erst am Donnerstag hatte das Gericht in einer Eilentscheidung die Nutzung von Telefon- und Internetverbindungsdaten durch Polizei und Verfassungsschutz eingeschränkt. Dabei ging es jedoch um die präventive Abwehr von Verbrechen und nicht um Ermittlungsmaßnahmen zur Aufklärung einer Straftat. (ddp/jW)
Erst am Donnerstag hatte das Gericht in einer Eilentscheidung die Nutzung von Telefon- und Internetverbindungsdaten durch Polizei und Verfassungsschutz eingeschränkt. Dabei ging es jedoch um die präventive Abwehr von Verbrechen und nicht um Ermittlungsmaßnahmen zur Aufklärung einer Straftat. (ddp/jW)
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