Aus: Ausgabe vom 10.11.2008, Seite 1 / Inland
50 Jahre bis zur Rentenangleichung
Berlin. Eine vollständige Rentenangleichung zwischen Ost und West wird es in absehbarer Zeit nicht geben. Ab 2020 »werden in Ost und West die Renten einheitlich berechnet und jährlich entsprechend der gesamtdeutschen Lohnentwicklung angepaßt«, heißt es laut Spiegel in einem vorläufigen Gesetzentwurf des Bundessozialministeriums. Die bis einschließlich 2019 erworbenen Rentenansprüche würden von den neuen Regeln nicht berührt.
Vollständig gleich berechnete Renten in Ost und West würden demnach erst in etwa 50 Jahren ausbezahlt. Der Rentenexperte der Linksfraktion im Bundestag, Volker Schneider, kritisierte, die Koalition verweigere vier Millionen Ost-Rentnern die Rentenangleichung. Den Plänen zufolge würden »vier Generationen der Ostdeutschen gleiche Renten für gleiche Lebensleistungen verwehrt«.(ddp/jW)
Vollständig gleich berechnete Renten in Ost und West würden demnach erst in etwa 50 Jahren ausbezahlt. Der Rentenexperte der Linksfraktion im Bundestag, Volker Schneider, kritisierte, die Koalition verweigere vier Millionen Ost-Rentnern die Rentenangleichung. Den Plänen zufolge würden »vier Generationen der Ostdeutschen gleiche Renten für gleiche Lebensleistungen verwehrt«.(ddp/jW)
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