Aus: Ausgabe vom 15.11.2008, Seite 4 / Inland
Dreieinhalb Jahre Haft für Richter
Stuttgart. Zu dreieinhalb Jahren Haft hat das Stuttgarter Landgericht am Freitag einen früheren Vormundschaftsrichter wegen Rechtsbeugung verurteilt. Der 45jährige hatte nach dem Urteil in 47 Fällen freiheitsentziehende Maßnahmen wie Bauchgurte oder Bettgitter für Heimbewohner genehmigt, ohne die Betroffenen anzuhören. Statt dessen hatte er Protokolle fingiert. Der Richter war zuletzt am Amtsgericht in Nürtingen tätig. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Gefängnis gefordert, die Verteidigung Freispruch. Anfang Dezember 2006 war bekanntgeworden, daß ein Senioren- und Pflegeheim einen Beschluß des Vormundschaftsrichters erhalten hatte, in dem die Anbringung mechanischer Vorrichtungen zum Schutz einer betreuten Person nach angeblicher Anhörung genehmigt wurde. Die Person war aber bereits tot. (AP/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Solidarität, durch die wir voneinander lernen«
vom 15.11.2008 -
Länder wollen Hartz-IV-Anhebung für Kinder
vom 15.11.2008 -
Wieder deutsche Panzer für Türkei
vom 15.11.2008 -
Bahn AG schränkt Zeitarbeit ein
vom 15.11.2008 -
Ausschluß vom Abschluß
vom 15.11.2008 -
Regierung verheimlicht Meßergebnisse
vom 15.11.2008 -
Arbeit auf Abruf
vom 15.11.2008