Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 15.11.2008, Seite 4 / Inland

Dreieinhalb Jahre Haft für Richter

Stuttgart. Zu dreieinhalb Jahren Haft hat das Stuttgarter Landgericht am Freitag einen früheren Vormundschaftsrichter wegen Rechtsbeugung verurteilt. Der 45jährige hatte nach dem Urteil in 47 Fällen freiheitsentziehende Maßnahmen wie Bauchgurte oder Bettgitter für Heimbewohner genehmigt, ohne die Betroffenen anzuhören. Statt dessen hatte er Protokolle fingiert. Der Richter war zuletzt am Amtsgericht in Nürtingen tätig. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Gefängnis gefordert, die Verteidigung Freispruch. Anfang Dezember 2006 war bekanntgeworden, daß ein Senioren- und Pflegeheim einen Beschluß des Vormundschaftsrichters erhalten hatte, in dem die Anbringung mechanischer Vorrichtungen zum Schutz einer betreuten Person nach angeblicher Anhörung genehmigt wurde. Die Person war aber bereits tot. (AP/jW)