Aus: Ausgabe vom 15.11.2008, Seite 9 / Kapital & Arbeit
EU-Kommission gegen VW-Gesetz
Brüssel. Nach der Verabschiedung des neuen VW-Gesetzes durch den Bundestag am Donnerstag abend hat die EU-Kommission ihre Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit bekräftigt. Alle damit verbundenen Fragen würden im Rahmen des im Juni eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland geprüft, erklärte Kommissionssprecherin Maria Assimakopoulou am Freitag in Brüssel.
Die Kommission hatte bereits im September mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gedroht, falls die Bundesregierung das Gesetz nicht ändere. Streitpunkt ist weiterhin die gesetzlich fixierte Sperrminorität von 20 Prozent des Stammkapitals. Dadurch kann das Land Niedersachsen als Anteilseigner die volle Kontrolle des größten europäischen Autobauers durch den Sportwagenhersteller Porsche verhindern. Die EU sieht darin eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs. (AP/jW)
Die Kommission hatte bereits im September mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gedroht, falls die Bundesregierung das Gesetz nicht ändere. Streitpunkt ist weiterhin die gesetzlich fixierte Sperrminorität von 20 Prozent des Stammkapitals. Dadurch kann das Land Niedersachsen als Anteilseigner die volle Kontrolle des größten europäischen Autobauers durch den Sportwagenhersteller Porsche verhindern. Die EU sieht darin eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs. (AP/jW)
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