Aus: Ausgabe vom 15.11.2008, Seite 2 / Inland
Mittweida: Urteil im Hakenkreuz-Prozeß
Hainichen. Im Indizienprozeß um den sogenannten Hakenkreuz-Fall von Mittweida ist die angeklagte 18jährige vom Amtsgericht Hainichen schuldig gesprochen worden. Nach Überzeugung des Gerichts ritzte sich die junge Frau selbst ein Hakenkreuz in die Hüfte und behauptete anschließend, von Neonazis überfallen worden zu sein. Wegen Vortäuschens einer Straftat verurteilte sie das Gericht in nichtöffentlicher Sitzung zur Ableistung von 40 Arbeitsstunden, wie Oberstaatsanwalt Bernd Vogel am Freitag nach der Urteilsverkündung mitteilte. Die Verteidigung kündigte an, die Entscheidung anfechten zu wollen.
Im November 2007 hatte der Fall deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Die damals 17jährige hatte bei der Polizei angegeben, vier Neonazis hätten sie auf einem Parkplatz des Ortes attackiert und ihr ein Hakenkreuz in die Hüfte geritzt, nachdem sie einem Aussiedlerkind zu Hilfe geeilt sei. (AP/jW).
Im November 2007 hatte der Fall deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Die damals 17jährige hatte bei der Polizei angegeben, vier Neonazis hätten sie auf einem Parkplatz des Ortes attackiert und ihr ein Hakenkreuz in die Hüfte geritzt, nachdem sie einem Aussiedlerkind zu Hilfe geeilt sei. (AP/jW).
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