Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 03.12.2008, Seite 12 / Feuilleton

Gleich und gleich

Männliche Strafgefangene haben das gleiche Recht auf Kosmetikprodukte und auf Telefongespräche wie weibliche Häftlinge. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluß entschieden. Die Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen der JVA Bielefeld-Brackwerde I, der eine Ungleichbehandlung rügte, war erfolgreich. In der JVA dürfen die in einem gesonderten Hafthaus untergebrachten weiblichen Gefangenen von ihrem Geld monatlich für 30 Euro telefonieren und für 25 Euro Kosmetika einkaufen. Der Antrag des Klägers, ihm das Gleiche zu erlauben, wurde von der Anstalt abgelehnt. Seine Klage blieb vor dem Landgericht Bielefeld und dem Oberlandesgericht Hamm erfolglos. Die Karlsruher Richter sahen darin eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Geschlechterstereotype und tradierte Rollenerwartungen könnten zur Rechtfertigung nicht dienen.(ddp/jW)

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