Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 20.12.2008, Seite 13 / Feuilleton

Darf man sagen

Die transsexuelle Popsängerin Bülent Ersoy muß nicht wegen »Herabwürdigung einer türkischen Institutionen« ins Gefängnis. Sie war angeklagt worden, nachdem sie im Fernsehen erklärt hatte, sie würde ihre Kinder, wenn sie denn welche hätte, nicht als Wehrpflichtige gegen kurdische Rebellen kämpfen lassen wollen. Der Freispruch wurde mit der Meinungsfreiheit begründet, erklärten Ersoys Anwälte am Freitag. (AP/jW)

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