Aus: Ausgabe vom 20.12.2008, Seite 13 / Feuilleton
Darf man sagen
Die transsexuelle Popsängerin Bülent Ersoy muß nicht wegen »Herabwürdigung einer türkischen Institutionen« ins Gefängnis. Sie war angeklagt worden, nachdem sie im Fernsehen erklärt hatte, sie würde ihre Kinder, wenn sie denn welche hätte, nicht als Wehrpflichtige gegen kurdische Rebellen kämpfen lassen wollen. Der Freispruch wurde mit der Meinungsfreiheit begründet, erklärten Ersoys Anwälte am Freitag. (AP/jW)
Mehr aus: Feuilleton
-
Die letzte Zigarette
vom 20.12.2008 -
Hierarchien abschaffen!
vom 20.12.2008 -
Schüsse in der Nacht
vom 20.12.2008 -
Ironische Sachlichkeit
vom 20.12.2008 -
Nachschlag: Ende einer Dampfplauderei
vom 20.12.2008 -
Vorschlag
vom 20.12.2008