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Aus: Ausgabe vom 31.12.2008, Seite 13 / Feuilleton

Pointierte Bewertung

Die hübsche süddeutsche Bezeichnung »Dummschwätzer« ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht automatisch eine Beleidigung. Eine deshalb gegen einen Stadtrat verhängte Geldstrafe hob die 1. Kammer des Ersten Senats wegen Verletzung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit auf, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. Zwar sahen die Richter in der Aussage eine »ehrverletzende Äußerung«. Sie setze aber nicht automatisch im Sinne einer »Schmähkritik« einen Menschen stets als Ganzes herab, sondern könne auch eine »sprachlich pointierte Bewertung« in einer Debatte darstellen.

(ddp/jW)

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