Aus: Ausgabe vom 02.01.2009, Seite 4 / Inland
Ver.di: Mehr Schutz für Zeitarbeiter
Berlin. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat die Regierungskoalition zum umfassenden Schutz der Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche aufgerufen. Durch Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz könnten verbindliche Mindestlöhne geregelt werden, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Petra Gerstenkorn am Donnerstag in Berlin. Sie betonte: »Zeitarbeiter müssen endlich vor Lohndumping und unchristlichen Minilöhnen geschützt werden.« Um die Arbeitsplätze in der Branche, die von der Finanz- und Wirtschaftskrise besonders stark betroffen sei, zu schützen, müsse die Bundesregierung darüber hinaus das sogenannte Synchronisierungsverbot wieder einführen, sagte Gerstenkorn weiter. Damit seien Entlassungen von Leiharbeitern nach Ende ihres Auftrags untersagt. »100000 Leiharbeiter sind ihre Arbeit schon los. Diese regelrechten Massenentlassungen müssen sofort aufhören«, forderte die Gewerkschafterin.
Vor allem die großen Verleiher wie Adecco, Randstad und Manpower ständen in der Pflicht, Arbeitsplätze zu erhalten. »Die Unternehmen haben in den vergangenen Jahren gigantische Gewinne eingefahren. Jetzt müssen sie dafür auch das Risiko der verleihfreien Zeit tragen. In dieser Zeit können Beschäftigte weiter qualifiziert werden, was letztlich den Verleihern selbst zugute kommt«, unterstrich Gerstenkorn. Im Notfall könnten die Verleiher auch Kurzarbeitergeld beantragen. (ddp/jW)
Vor allem die großen Verleiher wie Adecco, Randstad und Manpower ständen in der Pflicht, Arbeitsplätze zu erhalten. »Die Unternehmen haben in den vergangenen Jahren gigantische Gewinne eingefahren. Jetzt müssen sie dafür auch das Risiko der verleihfreien Zeit tragen. In dieser Zeit können Beschäftigte weiter qualifiziert werden, was letztlich den Verleihern selbst zugute kommt«, unterstrich Gerstenkorn. Im Notfall könnten die Verleiher auch Kurzarbeitergeld beantragen. (ddp/jW)
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