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Aus: Ausgabe vom 15.01.2009, Seite 2 / Inland

Unteroffiziere müssen wieder vor Gericht

Karlsruhe. Im Fall der Mißhandlung von Rekruten in der Bundeswehr-Kaserne von Coesfeld hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch die Freisprüche von zwei Stabsunteroffizieren aufgehoben. Auch zwei weitere Ausbilder, die bisher nur zu Geldstrafen verurteilt waren, müssen erneut vor Gericht. Für rechtskräftig erklärte der BGH dagegen die Bewährungsstrafe für einen Stabsunteroffizier, der 2004 Scheinverhöre mit unwissenden Rekruten leitete und dabei auch Erschießungen simulierte. Mit dem ersten BGH-Urteil zu den Rekrutenmißhandlungen in Coesfeld hatten die Anträge der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang Erfolg. (AP/jW)

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