Aus: Ausgabe vom 13.02.2009, Seite 5 / Inland
Ramelow versus Verfassungsschutz
Münster. Am heutigen Freitag verhandelt das
Oberverwaltungsgericht Münster erneut über die Klage des
stellvertretenen Fraktionsvorsitzenden der Linksfraktion im
Bundestag, Bodo Ramelow, gegen seine Überwachung. Ramelow
hatte nach Bekanntwerden seiner Beobachtung durch den
Verfassungsschutz vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt. Das
Gericht gab seiner Feststellungsklage gegen die Bundesrepublik
Deutschland statt. Am 16. Januar 2008 stellten die Kölner
Richter fest, daß das Sammeln von Daten über den
Politiker rechtswidrig sei. Gegen diese Entscheidung legte das
Bundesamt für Verfassungsschutz Berufung ein, weshalb der Fall
nun vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt
wird.
(jW)
(jW)
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