Aus: Ausgabe vom 14.02.2009, Seite 1 / Ausland
Kandidaturverbot für baskische Linke
Madrid. Die baskische Linke darf erstmals seit Ende des
Franco-Faschismus nicht zu den Regionalwahlen im Baskenland
kandidieren. In der Nacht zum Freitag bestätigte der spanische
Verfassungsgerichtshof ein entsprechendes Urteil des Sondergerichts
für Terror- und Drogendelikte von Ende Januar. Demnach wird
der Partei Askatasuna (Freiheit) und dem Bündnis D3M Nähe
zur Untergrundorganisation ETA unterstellt. D3M hatte für
seine Kandidatur zum Urnengang am 1. März vor zwei Wochen
über 47000 Unterschriften vorgelegt. Für diesen Samstag
ist im baskischen Bibo (Bilbao) eine Großdemonstration
»für Demokratie« angekündigt.
Bei bisherigen Wahlen hatte die Linke bis annähernd 20 Prozent Stimmenanteil erhalten. In den vergangenen vier Jahren war sie mit neun Abgeordneten der Kommunistischen Partei des Baskenlandes vertreten gewesen. Diese wurde mittlerweile mit einem Betätigungsverbot belegt. (jW)
Bei bisherigen Wahlen hatte die Linke bis annähernd 20 Prozent Stimmenanteil erhalten. In den vergangenen vier Jahren war sie mit neun Abgeordneten der Kommunistischen Partei des Baskenlandes vertreten gewesen. Diese wurde mittlerweile mit einem Betätigungsverbot belegt. (jW)
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