Aus: Ausgabe vom 14.02.2009, Seite 3 / Schwerpunkt
Hintergrund: Referendum auch für Venezolaner in der BRD
Auch in Deutschland wird am Sonntag abgestimmt. Gut 750
venezolanische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in
Deutschland ihren Wohnsitz haben und entsprechend im Wahlregister
eingetragen sind, können ihre Stimme in der venezolanischen
Botschaft in Berlin sowie in den Generalkonsulaten in Hamburg und
Frankfurt/Main abgeben.
Die Wahllokale öffnen um 8 Uhr morgens und bleiben ebenso wie in Venezuela bis 18 Uhr geöffnet. Neben dem Wahlvorstand sind im Wahlzentrum auch die von den Befürwortern und Gegnern der Verfassungsänderung benannten Zeugen anwesend, um sich vom ordnungsgemäßen Verlauf der Abstimmung zu überzeugen. Im Gegensatz zu den meisten Wahllokalen in Venezuela kommen in Deutschland keine Abstimmungsmaschinen zum Einsatz.
Ausgezählt werden die Stimmen nach der Schließung der Wahllokale öffentlich, wobei die Präsenz von Wählern und Zeugen im Raum nur durch die räumlichen Gegebenheiten sowie aus Sicherheitserwägungen eingeschränkt werden darf. Beobachter der Auszählung müssen einen Abstand von zwei Metern zum Tisch des Wahlvorstandes einhalten, um Manipulationen auszuschließen.
Da nur der Nationale Wahlrat (CNE) in Venezuela Ergebnisse der Abstimmung veröffentlichen darf, werden die Botschaft und die beiden Konsulate zunächst keine Zahlen bekanntgeben. Der CNE hat angekündigt, ein erstes Zwischenergebnis nach Auszählung von 95 Prozent der Stimmen zu veröffentlichen. Die Behörde rechnet damit, daß dies etwa drei Stunden nach Schließung des letzten Wahllokals der Fall sein dürfte. Mit Blick auf den fünfeinhalbstündigen Zeitunterschied zwischen Venezuela und Deutschland dürften die ersten Zahlen deshalb nicht vor 2.30 Uhr (MEZ) in der Nacht zum Montag bekanntwerden. (asch)
Die Wahllokale öffnen um 8 Uhr morgens und bleiben ebenso wie in Venezuela bis 18 Uhr geöffnet. Neben dem Wahlvorstand sind im Wahlzentrum auch die von den Befürwortern und Gegnern der Verfassungsänderung benannten Zeugen anwesend, um sich vom ordnungsgemäßen Verlauf der Abstimmung zu überzeugen. Im Gegensatz zu den meisten Wahllokalen in Venezuela kommen in Deutschland keine Abstimmungsmaschinen zum Einsatz.
Ausgezählt werden die Stimmen nach der Schließung der Wahllokale öffentlich, wobei die Präsenz von Wählern und Zeugen im Raum nur durch die räumlichen Gegebenheiten sowie aus Sicherheitserwägungen eingeschränkt werden darf. Beobachter der Auszählung müssen einen Abstand von zwei Metern zum Tisch des Wahlvorstandes einhalten, um Manipulationen auszuschließen.
Da nur der Nationale Wahlrat (CNE) in Venezuela Ergebnisse der Abstimmung veröffentlichen darf, werden die Botschaft und die beiden Konsulate zunächst keine Zahlen bekanntgeben. Der CNE hat angekündigt, ein erstes Zwischenergebnis nach Auszählung von 95 Prozent der Stimmen zu veröffentlichen. Die Behörde rechnet damit, daß dies etwa drei Stunden nach Schließung des letzten Wahllokals der Fall sein dürfte. Mit Blick auf den fünfeinhalbstündigen Zeitunterschied zwischen Venezuela und Deutschland dürften die ersten Zahlen deshalb nicht vor 2.30 Uhr (MEZ) in der Nacht zum Montag bekanntwerden. (asch)
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