Aus: Ausgabe vom 18.02.2009, Seite 1 / Ausland
EuGH urteilt zum Schutz von Flüchtlingen
Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Schutz
von Flüchtlingen bei willkürlicher Gewalt in ihrem
Heimatland verbessert. Nach einem am Dienstag in Luxemburg
verkündeten Urteil müssen die Flüchtlinge nicht
zwingend nachweisen, daß sie persönlich von
willkürlicher Gewalt bedroht sind.
Nach dem Luxemburger Urteil sei es gerade kennzeichnend für »willkürliche Gewalt«, daß sie sich nicht gezielt gegen bestimmte Personen richte. Je größer das Ausmaß allgemeiner willkürlicher Gewalt in einem Land sei, desto weniger müßten Flüchtlinge daher auch eine persönliche Bedrohung belegen. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl sprach von einem »sensationellen Urteil« für Tausende Bürgerkriegsflüchtlinge. (AFP/jW)
Nach dem Luxemburger Urteil sei es gerade kennzeichnend für »willkürliche Gewalt«, daß sie sich nicht gezielt gegen bestimmte Personen richte. Je größer das Ausmaß allgemeiner willkürlicher Gewalt in einem Land sei, desto weniger müßten Flüchtlinge daher auch eine persönliche Bedrohung belegen. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl sprach von einem »sensationellen Urteil« für Tausende Bürgerkriegsflüchtlinge. (AFP/jW)
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