Aus: Ausgabe vom 16.03.2009, Seite 7 / Ausland
Südafrika: Zuma darf Urteil anfechten
Johannesburg. Der aussichtsreichste Kandidat für das Amt des
südafrikanischen Präsidenten bei den Wahlen am 22. April,
Jacob Zuma, kann nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts
Berufung gegen ein Urteil einlegen, mit dem ein
Korruptionsverfahren gegen ihn wiederaufgenommen werden sollte. Das
Oberste Berufungsgericht hatte am 12. Januar den Beschluß
einer früheren Instanz aufgehoben, mit der ein Verfahren gegen
den Vorsitzenden des regierenden Afrikanischen Nationalkongresses
(ANC) wegen eines Formfehlers eingestellt worden war.
Zuma wird verdächtigt, Bestechungsgelder vom südafrikanischen Tochterunternehmen des französischen Waffenherstellers Thales angenommen zu haben, als er von 1999 bis 2005 Vizepräsident des Landes war.
(AFP/jW)
Zuma wird verdächtigt, Bestechungsgelder vom südafrikanischen Tochterunternehmen des französischen Waffenherstellers Thales angenommen zu haben, als er von 1999 bis 2005 Vizepräsident des Landes war.
(AFP/jW)
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