Aus: Ausgabe vom 27.03.2009, Seite 4 / Inland
Bundestag schränkt Telefonwerbung ein
Berlin. Der Bundestag stärkt die Verbraucherrechte im Falle
unlauterer Telefonwerbung. Mit den Stimmen der großen
Koalition und der FDP beschlossen die Abgeordneten am Donnerstag
ein Widerrufsrecht für telefonisch abgeschlossene
Verträge. Die Frist beträgt in der Regel zwei Wochen und
beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein
Widerrufsrecht in Textform erhalten hat. Künftig droht bei
unerlaubten Werbeanrufen ein Bußgeld in Höhe von 50000
Euro. 10000 Euro fallen an, falls Unternehmen sich nicht an das
Rufnummernunterdrückungsverbot halten.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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