Aus: Ausgabe vom 27.03.2009, Seite 1 / Inland
Gericht bestätigt Atomausstiegsgesetz
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die 2002 in Kraft
getretene gesetzliche Regelung zum Atomausstieg in Deutschland
bestätigt. Die Leipziger Richter wiesen am Donnerstag eine
Revisionsklage der Betreiber der Kernkraftwerke Brunsbüttel in
Schleswig-Holstein und Biblis A in Hessen zurück, die damit
eine Zuteilung aus der Reststrommenge des im Rückbau
befindlichen Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich erreichen
wollten. Damit bestätigten die Richter die Urteile der
Vorinstanzen. Die beiden Kraftwerke müssen nun nach dem
Verbrauch ihrer gesetzlich vorgesehenen Stromkontingente
voraussichtlich schließen. Vertreter der
Betreibergesellschaften Vattenfall und RWE zeigten sich
enttäuscht von dem Urteil. Freude herrschte dagegen
erwartungsgemäß beim Bundesumweltministerium, das sich
mit seiner Rechtsauffassung auch gegen das Bundeskanzleramt und das
Bundeswirtschaftsministerium durchgesetzt hat. (ddp/jW)
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