Aus: Ausgabe vom 29.04.2009, Seite 12 / Feuilleton
Bedenkliche Auflagen
Kurz vor der Premiere der Oper »Samson et Dalila» von
Camille Saint-Saens (1835–1921) am Samstag hat der
Präsident der Bezirksregierung Köln, Hans Peter Lindlar,
erklärt, unter welchen Auflagen Kinder als Komparsen mitwirken
dürfen. Ihre Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch Fachkräfte
soll gewährleisten, daß Anzeichen von Beunruhigung oder
Überforderung sofort bemerkt werden. Außerdem ist
Papierkram zu erledigen. Es braucht schriftliche Einwilligungen der
Eltern und ein »ausführliches Unbedenklichkeitsgutachten
eines Medienpädagogen«. Wegen brutaler Sex- und
Gewaltszenen hatten sich Teile des Ensembles und des Opernchores
geweigert, an der Inszenierung von Regisseur Tilman Knabe
mitzuwirken. Die Auflagen der Regierung stellen nach Lindlars
Einschätzung sicher, daß während der theatralischen
Exzesse keine Kinder auf der Bühne sind. Optische und
akustische Schutzvorkehrungen verhindern, daß die Kinder zu
Zuschauern werden.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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