Aus: Ausgabe vom 06.05.2009, Seite 12 / Feuilleton
Der Nippel und das Recht
Die Justiz in den USA beschäftigt sich weiter mit
»Nipplegate«. Wer es nicht weiß: Am 1. Februar
2004 sahen um die 90 Millionen Fernsehzuschauer in der
Halbzeitpause des »Super Bowl« die rechte Brust der
Popsängerin Janet Jackson. Sie trug ein Duett mit dem Kollegen
Justin Timberlake vor. In den neun Sechzehntelsekunden, die sie
entblößt war, sang er: »Gonna have you naked by
the end of this song« (bis zum Ende dieses Songs werde ich
dich nackt haben). Obwohl es soweit nicht kam, verurteilte die
Medienkontrollkommission (FCC) den Sender CBS zur Zahlung von
550000 Dollar. Die höchste Geldbuße, die je gegen einen
US-TV-Sender verhängt wurde. CBS ging in Berufung. Drei Jahre
lang verhandelte ein Bundesgericht in Philadelphia. Im Juli 2008
hob es die Strafe der FCC auf. Die FCC habe mit ihrer Jahrzehnte
währenden Praxis gebrochen, Geldbußen nur zu
verhängen, wenn das Beanstandete ein regelrechter Schock
für die Zuschauer gewesen sei, entschieden die Richter. Eine
knappe Sekunde gepiercte Brust (der Warzenhof zur Hälfte von
kurvigen Sonnenstrahlen verdeckt) schocke nicht regelrecht. Die im
Herbst 2008 amtierende Bush-Regierung sah das anders und rief in
der Sache das Oberste Gericht an, den Supreme Court. Dessen neun
Richter haben nun entschieden, den Fall ans Berufungsgericht in
Philadelphia zurückgehen zu lassen. Es muß nun
prüfen, ob CBS nicht doch zahlen soll.
(AFP/AP/jW)
(AFP/AP/jW)
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