Aus: Ausgabe vom 08.05.2009, Seite 5 / Inland
Leiharbeiter klagen Nachzahlungen ein
Hamburg. Als Konsequenz aus einem Urteil, demzufolge die
Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für die
Leiharbeitsbranche keine Tarifverträge abschließen darf,
haben erste Leiharbeiter Klagen auf Lohnnachzahlungen gegen
Zeitarbeitsfirmen eingereicht. Insgesamt könnten 200000
Beschäftigte klageberechtigt und 1100 Firmen betroffen sein,
berichtete das ARD-Magazin »Panorama« am Donnerstag
vorab. Das Berliner Arbeitsgericht hatte den »christlichen
Gewerkschaften« am 1. April die Tariffähigkeit
aberkannt, weil es ihnen an Mitgliedern und Durchsetzungskraft
fehle. Laut Gesetz müssen Leiharbeiter grundsätzlich
genausoviel Lohn bekommen wie Stammarbeiter der Unternehmen, in
denen sie eingesetzt werden – außer es gibt einen
anderslautenden Tarifvertrag.
(AP/jW)
(AP/jW)
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