Aus: Ausgabe vom 08.05.2009, Seite 5 / Inland
Leiharbeiter klagen Nachzahlungen ein
Hamburg. Als Konsequenz aus einem Urteil, demzufolge die
Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für die
Leiharbeitsbranche keine Tarifverträge abschließen darf,
haben erste Leiharbeiter Klagen auf Lohnnachzahlungen gegen
Zeitarbeitsfirmen eingereicht. Insgesamt könnten 200000
Beschäftigte klageberechtigt und 1100 Firmen betroffen sein,
berichtete das ARD-Magazin »Panorama« am Donnerstag
vorab. Das Berliner Arbeitsgericht hatte den »christlichen
Gewerkschaften« am 1. April die Tariffähigkeit
aberkannt, weil es ihnen an Mitgliedern und Durchsetzungskraft
fehle. Laut Gesetz müssen Leiharbeiter grundsätzlich
genausoviel Lohn bekommen wie Stammarbeiter der Unternehmen, in
denen sie eingesetzt werden – außer es gibt einen
anderslautenden Tarifvertrag.
(AP/jW)
(AP/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
Keine Fotos
vom 08.05.2009 -
»Noch rein gar nichts geplant«
vom 08.05.2009 -
Gezeter im Bundestag
vom 08.05.2009 -
Wedel: Was wäre, wenn …
vom 08.05.2009 -
Kitas alleingelassen
vom 08.05.2009 -
»In Minden referiert nicht die zweite Garnitur«
vom 08.05.2009