Aus: Ausgabe vom 08.05.2009, Seite 2 / Kapital & Arbeit
Wirtschaftsprüfer beschränkt haftbar
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftung von
Wirtschaftsprüfern für fehlerhafte Gutachten
eingeschränkt. Nach einem Grundsatzurteil vom Donnerstag
muß ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen keinen
Schadenersatz für Fehler leisten, in deren Folge Anleger
später entschädigt werden müssen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht des Bundes (BaFin) hatte im Sommer 2002 »Ernst und Young« mit einer Sonderprüfung der Phoenix Kapitaldienst GmbH beauftragt, um die Seriosität der Geschäftsunterlagen zu prüfen. Den Wirtschaftsprüfern blieb verborgen, daß das Finanzdienstleistungsinstitut ein Konto komplett gefälscht hatte. Die Bankverbindung mit dem angeblichen Guthaben existierte nicht. (AP/jW)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht des Bundes (BaFin) hatte im Sommer 2002 »Ernst und Young« mit einer Sonderprüfung der Phoenix Kapitaldienst GmbH beauftragt, um die Seriosität der Geschäftsunterlagen zu prüfen. Den Wirtschaftsprüfern blieb verborgen, daß das Finanzdienstleistungsinstitut ein Konto komplett gefälscht hatte. Die Bankverbindung mit dem angeblichen Guthaben existierte nicht. (AP/jW)
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