Aus: Ausgabe vom 08.05.2009, Seite 2 / Inland
Bundessozialgericht schützt Altersvorsorge
Kassel. Ältere Erwerbslose müssen ihre
Lebensversicherungen nicht in jedem Fall versilbern, bevor sie
»Hartz-IV«-Leistungen bekommen. Nach einem Urteil des
Bundessozialgerichts (BSG) vom Donnerstag müssen die Jobcenter
künftig genauer abwägen, ob eine solche Verwertung der
privaten Altersvorsorge als »besondere Härte«
auszuschließen ist. Vor allem sei zu prüfen, ob ohne die
private Altersvorsorge eine »Versorgungslücke« bei
der Rente entstehen würde. (ddp/jW)
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