Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 19.05.2009, Seite 1 / Inland

Kurierdienste gegen Mindestlohn

Hamburg. Der Bundesverband der Kurier-Expreß-Post-Dienste (BdKEP) hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen den Postmindestlohn eingereicht. Die Beschwerde richte sich gegen die im neuen Arbeitnehmerentsendegesetz verankerte Aufhebung der Tarifautonomie, teilte der Verband am Montag in Hamburg mit. Der Verband sieht darin einen Verstoß gegen die vom Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit, wonach Arbeitgebervereinigungen Tarifverträge frei abschließen können. Der Postmindestlohn, zwischen acht und 9,80 Euro, war Ende 2007 zwischen dem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ausgehandelt worden. Anschließend hatte das Arbeitsministerium die Regelung für allgemeingültig erklärt. Der Mindestlohn der Konkurrenz lag zwischen 6,50 Euro und 7,50 Euro.

(AFP/jW)