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Aus: Ausgabe vom 22.05.2009, Seite 13 / Feuilleton

Ein Herz für Schauspieler

Künstler, die überwiegend befristet tätig sind, müssen in Zukunft nur noch sechs statt bisher zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, um Arbeitslosengeld zu bekommen. Eine entsprechende Regelung hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen. Die Bundesregierung will damit auf »veränderte Beschäftigungsformen« im Kultursektor reagieren und vor allem Schauspieler besser schützen. Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklärte, daß außerdem die »Ruhephase« bis zur Auszahlung des Arbeitslosengeldes künftig entfällt. »Damit kommt es nicht wie zunächst vorgesehen zu einer unnötigen Wartezeit für die Beschäftigten.« Es profitieren nur Künstler, deren Jahreseinkommen unter dem Durchschnittsverdienst von derzeit 30240 Euro liegt. Das Gesetz ist laut Neumann zunächst auf drei Jahre befristet. (ddp/jW)

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