Aus: Ausgabe vom 10.06.2009, Seite 13 / Feuilleton
Ohne USB
Bibliotheken dürfen ihren Nutzern nicht erlauben,
digitalisierte Versionen von Werken auf USB-Sticks aus ihren
Räumen mitzunehmen. Das geht aus einem am Dienstag
veröffentlichten Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main
hervor. Die Kammer gab damit einem Verlag Recht, der gegen eine
Universitätsbibliothek wegen der möglichen
Vervielfältigung digitalisierter Werke aus seinem Programm
geklagt hatte. Die Kammer stellte jedoch klar, daß die
Digitalisierung der Werke durchaus erlaubt sei – solange sie
in der Bibliothek bleiben. (ddp/jW)
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