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Aus: Ausgabe vom 12.06.2009, Seite 4 / Inland

Bürgerentscheid vor Gericht

Stuttgart. Entgegen der Darstellung mehrerer Nachrichtenagenturen, der leider auch jW am Dienstag auf den Leim ging, ist der Bürgerentscheid über das Bahnhofsprojekt »Stuttgart 21« keinesfalls juristisch unzulässig. Darauf wies uns der Regionalverband Stuttgart des BUND am Donnerstag hin. Vielmehr sei die Mehrheit des Gemeinderats der Stadt Stuttgart Anfang 2008 einem »Gefälligkeitsgutachten« der Anwaltskanzlei Dolde gefolgt und habe den Bürgerentscheid abgelehnt. Ein vom Aktionsbündnis gegen »Stuttgart 21« in Auftrag gegebenes Gegengutachten der Anwaltskanzlei Zuck kommt allerdings zu dem Schluß, daß dem mit gut 61000 Unterschriften erfolgreichsten Bürgerbegehren des Landes Baden-Württemberg in allen Punkten hätte stattgegeben werden müssen. Die entsprechende Klage wird am 17. Juli vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht verhandelt. Es handelt sich also um ein rechtlich schwebendes Verfahren, dessen Ausgang völlig offen ist.

(jW)