Aus: Ausgabe vom 27.06.2009, Seite 3 / Schwerpunkt
Vertragsgeschichte: Neue Machtverteilung
Der Vertrag von Lissabon wurde am 13. Dezember 2007 von den 27
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unter portugiesischer
Ratspräsidentschaft unterzeichnet. Er soll den 2005
abgelehnten Vertrag über eine Verfassung für Europa
ersetzen, besteht aber zu 90 Prozent aus dessen Bestimmungen. Der
Vertrag tritt in Kraft, wenn ihn alle 27 Mitgliedstaaten nach ihren
verfassungsrechtlichen Vorgaben ratifiziert haben. Diese
Ratifikation sollte bis Ende des Jahres 2008 erfolgt sein, um ein
Inkrafttreten am 1. Januar 2009 zu ermöglichen. Nach dem
ablehnenden Referendum vom 12. Juni 2008 in Irland, das als
einziger Mitgliedstaat eine Volksabstimmung über den Vertrag
durchgeführt hat, konnte dieser Zeitplan nicht eingehalten
werden. Neben Irland wurde er bisher auch in der Bundesrepublik, in
Tschechien und in Polen nicht ratifiziert. Der Vertrag soll nunmehr
»am ersten Tag des auf die Hinterlegung der letzten
Ratifikationsurkunde folgenden Monats« (Artikel 54, Absatz 2)
in Kraft treten.
Neu sind mit diesem Vertrag u. a. das Amt eines Präsidenten des Europäischen Rates, d. h. des Gremiums der Regierungs- und Staatschefs, das Amt eines EU-»Außenministers«, Die Ausweitung der »Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik« u. a. durch den Ausbau der Europäischen Verteidigungsagentur, die Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Rat und die Einführung der doppelten Mehrheit in Abstimmungsverfahren ab 2014. Dabei müssen mindestens 15 Mitgliedsstaaten mit je einer Stimme – also 55 Prozent – für eine Beschlußvorlage stimmen. Außerdem müssen die zustimmenden Staaten mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Länder wie Spanien und Polen verlieren durch diese Regelung im Vergleich zur bisherigen an Stimmengewicht, während Länder wie Frankreich und die Bundesrepublik erheblich gewinnen. Madrid und Warschau lehnten daher diese Bestimmungen zunächst ab. Im Mai 2008 reichten verschiedene Organisationen und Einzelpersonen, darunter die Bundestagsfraktion Die Linke, Verfassungsbeschwerde gegen den Lissabon-Vertrag ein. (jW)
Neu sind mit diesem Vertrag u. a. das Amt eines Präsidenten des Europäischen Rates, d. h. des Gremiums der Regierungs- und Staatschefs, das Amt eines EU-»Außenministers«, Die Ausweitung der »Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik« u. a. durch den Ausbau der Europäischen Verteidigungsagentur, die Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Rat und die Einführung der doppelten Mehrheit in Abstimmungsverfahren ab 2014. Dabei müssen mindestens 15 Mitgliedsstaaten mit je einer Stimme – also 55 Prozent – für eine Beschlußvorlage stimmen. Außerdem müssen die zustimmenden Staaten mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Länder wie Spanien und Polen verlieren durch diese Regelung im Vergleich zur bisherigen an Stimmengewicht, während Länder wie Frankreich und die Bundesrepublik erheblich gewinnen. Madrid und Warschau lehnten daher diese Bestimmungen zunächst ab. Im Mai 2008 reichten verschiedene Organisationen und Einzelpersonen, darunter die Bundestagsfraktion Die Linke, Verfassungsbeschwerde gegen den Lissabon-Vertrag ein. (jW)
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