Aus: Ausgabe vom 29.06.2009, Seite 4 / Inland
Überhangmandate in der Kritik
Hamburg. Überhangmandate könnten CDU/CSU und FDP bei der
Bundestagswahl am 27. September den Sieg sichern. Eine
»Schätzung mit Simulationen« des Friedrichshafener
Politologen Joachim Behnke habe ergeben, daß die CDU mit 21
Überhangmandaten rechnen könne, berichtete der Spiegel am
Wochenende vorab. Dagegen würde die SPD nur zwei bis drei
Zusatzsitze erreichen, selbst wenn sie sich im Vergleich zu den
derzeitigen Umfragen noch um zwei Punkte verbessere. Daß die
Union derzeit in Umfragen nur 36 Prozent erreiche, dabei aber
trotzdem einen zweistelligen Vorsprung vor der SPD habe,
begünstige die Bildung von Überhangmandaten zugunsten der
stärkeren Partei.
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erhält, als ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen würden. Dies ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dem Bundestag wurde eine Frist bis 2011 für eine Wahlrechtsänderung eingeräumt.
(AFP/jW)
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erhält, als ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen würden. Dies ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dem Bundestag wurde eine Frist bis 2011 für eine Wahlrechtsänderung eingeräumt.
(AFP/jW)
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