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01.07.2009 / Inland / Seite 1

Lissabon-Vertrag vorläufig gestoppt

Bundestag und Bundesrat müssen das Begleitgesetz noch vor der Wahl nachbessern

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den EU-Reformvertrag von Lissabon unter Auflagen gebilligt. Zugleich stoppte das Gericht aber die Unterzeichnung des Vertrages. Die Karlsruher Richter entschieden am Dienstag, daß das deutsche Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag zwar mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Das Begleitgesetz sei jedoch verfassungswidrig, weil Bundestag und Bundesrat keine ausreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt würden.

Das Gericht verfügte...

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