Aus: Ausgabe vom 02.07.2009, Seite 5 / Inland
Ächtung des MfS bleibt erlaubt
Weimar. Die Überprüfung von Thüringer
Landtagsabgeordneten auf eine frühere Zusammenarbeit mit dem
Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR ist weiterhin
zulässig. Der Weimarer Verfassungsgerichtshof wies am Mittwoch
eine Klage der Fraktion Die Linke gegen das entsprechende Gesetz
zurück. »Abgeordnete mit Stasi-Vergangenheit«
dürfen demnach auch weiterhin von einem Landtagsgremium als
»parlamentsunwürdig« eingestuft werden. Die
Linke-Abgeordnete Ina Leukefeld wurde am Mittwoch von diesem
Etikett befreit, weil sie nicht für das MfS gearbeitet hatte,
sondern für die politische Abteilung der DDR-Kriminalpolizei.
(ddp/jW)
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