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Aus: Ausgabe vom 02.07.2009, Seite 5 / Inland

Ächtung des MfS bleibt erlaubt

Weimar. Die Überprüfung von Thüringer Landtagsabgeordneten auf eine frühere Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR ist weiterhin zulässig. Der Weimarer Verfassungsgerichtshof wies am Mittwoch eine Klage der Fraktion Die Linke gegen das entsprechende Gesetz zurück. »Abgeordnete mit Stasi-Vergangenheit« dürfen demnach auch weiterhin von einem Landtagsgremium als »parlamentsunwürdig« eingestuft werden. Die Linke-Abgeordnete Ina Leukefeld wurde am Mittwoch von diesem Etikett befreit, weil sie nicht für das MfS gearbeitet hatte, sondern für die politische Abteilung der DDR-Kriminalpolizei. (ddp/jW)