Aus: Ausgabe vom 03.07.2009, Seite 2 / Inland
129-b-Verfahren: Zeuge in Düsseldorf in Beugehaft
Düsseldorf. Für den blinden Zeugen Nuri E. endete der
gestrige Prozeßtag im Verfahren gegen einen Türken wegen
angeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
laut Paragraph 129b des Strafgesetzbuches vor dem Düsseldorfer
Oberlandesgericht (OLG) hinter Gittern. Er war am Donnerstag
vorgeladen worden, um über die Organisationstruktur der
türkischen Stadtguerilla DHKP-C Auskunft zu geben. Dabei
lehnte er es ab, Angaben zu einer konkreten Person zu machen.
Daraufhin wurde zunächst ein Ordnungsgeld von 500 Euro
verhängt. Als E. weiter schwieg, ordnete das Gericht Beugehaft
an. E. wurde noch im Gerichtssaal verhaftet. Am Samstag wird um 13
Uhr eine Kundgebung für ihn vor der JVA in der
Ulmenstraße 95 stattfinden.
(jW)
(jW)
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