Aus: Ausgabe vom 14.07.2009, Seite 1 / Kapital & Arbeit
Agrarsubventionen sind nicht geheim
Koblenz. Informationen über die Empfänger von
Agrarsubventionen sowie die Höhe der Zahlungen dürfen
verbreitet werden. Dies entschied das rheinland-pfälzische
Oberverwaltungsgericht in einem am Montag in Koblenz
veröffentlichten Beschluß. Damit scheiterte ein Landwirt
mit seiner Klage gegen die Veröffentlichung der Angaben. Die
Richter sagten zur Begründung, die Bekanntgabe der
Informationen sei sozusagen Geschäftsgrundlage der
Förderungsbewilligung. Das deutsche Recht setze hier
europäisches Recht um. Über die Veröffentlichung sei
der Landwirt in einem Informationsblatt, das dem Förderantrag
beilag, aufgeklärt worden. Da er den Antrag unterschrieben
sowie später den Bewilligungsbescheid und die Subventionen
vorbehaltlos entgegengenommen habe, habe er freiwillig auf den
Schutz seiner persönlichen Daten verzichtet.(ddp/jW)
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