Aus: Ausgabe vom 16.07.2009, Seite 5 / Inland
Beschlagnahmung auf Verdacht
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat den
Strafverfolgungsbehörden weitreichende Möglichkeiten zur
Beschlagnahme von E-Mails erlaubt, die auf einem Mailserver des
Providers gelagert werden. Dieser Eingriff in das
Fernmeldegeheimnis ist selbst bei Zeugen zulässig, solange er
»verhältnismäßig« sei, heißt es
in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten
Beschluß. Demnach dürfen E-Mails auf den Mailservern von
Providern bereits dann beschlagnahmt werden, wenn der
Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt. Zur Wahrung der
Verhältnismäßigkeit sei es »nicht
geboten«, den Zugriff auf Straftaten von erheblicher
Bedeutung zu begrenzen. (AFP/jW)
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