Aus: Ausgabe vom 22.07.2009, Seite 13 / Feuilleton
Kein Schnäppchen
Im Rechtsstreit um einen im Internet versehentlich für nur
5,50 Euro versteigerten Porsche behält der Anbieter recht. Das
Oberlandesgericht Koblenz bestätigte am Dienstag ein
entsprechendes Urteil des Landgerichts. Demnach muß der
Besitzer des Sportwagens, der die Auktion nach acht Minuten wegen
eines Fehlers beim Einstellen des Angebots vorzeitig beendet hatte,
dem Käufer keinen Schadenersatz leisten. Das Landgericht hatte
argumentiert, daß es bei dem Kauf offensichtlich um einen
Rechtsmißbrauch handeln würde, da der Kaufpreis sich
»nicht mehr im Bereich eines
›Schnäppchens‹« bewege. Als der Anbieter
den Verkauf verweigerte, klagte der Bieter auf Zahlung von 75000
Euro Schadenersatz. Dies sei der Mindestwert des Fahrzeugs.
(ddp/jW)
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