Aus: Ausgabe vom 24.07.2009, Seite 2 / Inland
Informationspflicht bei Betriebsverkäufen
Erfurt/München. Das Bundesarbeitsgericht hat die
Informationsrechte von Beschäftigten bei
Betriebsverkäufen gestärkt. Würden diese nicht
ordnungsgemäß unterrichtet, beginne auch die einmonatige
Frist für einen Widerspruch gegen den Übergang des
Arbeitsverhältnisses nicht, entschieden die Richter am
Donnerstag in Erfurt. Der bayerische IG-Metall-Chef Werner
Neugebauer sagte: »Mit diesem Urteil ist die Zeit vorbei, in
der Firmen zweifelhafte Portfolioveränderungen den unmittelbar
Betroffenen mit wohlklingenden, aber letztlich wenig
zuverlässigen Behauptungen verkaufen konnten.«(AP/jW)
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