Aus: Ausgabe vom 30.07.2009, Seite 5 / Inland
Karlsruhe schränkt Beratungshilfe ein
Karlsruhe. Empfänger von Sozialleistungen können nicht
schon bei ersten offenen Fragen einen Rechtsanwalt auf Staatskosten
beiziehen. Es sei vielmehr zumutbar, zunächst das
Gespräch mit der jeweiligen Behörde zu suchen,
heißt es in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluß
des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Erst beim Widerspruch
gegen einen belastenden Bescheid werde die Behörde zum
»Gegner«, so daß den Betroffenen die kostenlose
Beratungshilfe zustehe. (AFP/jW)
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