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Aus: Ausgabe vom 31.07.2009, Seite 5 / Inland

GdP: Nur Staat darf fesseln

Stuttgart. Der in Baden-Württemberg beschlossene Einsatz der elektronischen Fußfessel im Strafvollzug ruft die Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf den Plan. Der GdP-Landesvorsitzende Rüdiger Seidenspinner warnte die Landesregierung am Donnerstag in Stuttgart davor, private Firmen mit der Überwachung der Verurteilten zu beauftragen. Dies wäre ein Einfallstor zur Privatisierung des Strafvollzugs.

Baden-Württemberg wird als erstes Bundesland die elektronische Fußfessel einführen. Der Landtag in Stuttgart hatte am Mittwoch den Gesetzentwurf gebilligt. Die Fußfessel soll bei Personen zum Einsatz kommen, die eine Geldstrafe nicht bezahlt haben und deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen. (ddp/jW)