Aus: Ausgabe vom 31.07.2009, Seite 5 / Inland
GdP: Nur Staat darf fesseln
Stuttgart. Der in Baden-Württemberg beschlossene Einsatz der
elektronischen Fußfessel im Strafvollzug ruft die
Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf den Plan. Der
GdP-Landesvorsitzende Rüdiger Seidenspinner warnte die
Landesregierung am Donnerstag in Stuttgart davor, private Firmen
mit der Überwachung der Verurteilten zu beauftragen. Dies
wäre ein Einfallstor zur Privatisierung des
Strafvollzugs.
Baden-Württemberg wird als erstes Bundesland die elektronische Fußfessel einführen. Der Landtag in Stuttgart hatte am Mittwoch den Gesetzentwurf gebilligt. Die Fußfessel soll bei Personen zum Einsatz kommen, die eine Geldstrafe nicht bezahlt haben und deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen. (ddp/jW)
Baden-Württemberg wird als erstes Bundesland die elektronische Fußfessel einführen. Der Landtag in Stuttgart hatte am Mittwoch den Gesetzentwurf gebilligt. Die Fußfessel soll bei Personen zum Einsatz kommen, die eine Geldstrafe nicht bezahlt haben und deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen. (ddp/jW)
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