Aus: Ausgabe vom 01.08.2009, Seite 9 / Kapital & Arbeit
EU nickt Regelung für Bad Banks ab
Brüssel. Die EU-Kommission hat die deutsche Bad-Bank-Regelung
genehmigt, nach der Finanzinstitute ihre faulen Wertpapiere auf
Zweckgesellschaften übertragen können. Die Regelung
ergänze das deutsche Rettungspaket für Finanzinstitute,
das bereits im Oktober 2008 genehmigt worden sei, teilte die
Kommission am Freitag in Brüssel mit. Die Errichtung einer Bad
Bank nach den deutschen Regeln erfülle die Kriterien über
die Behandlung wertgeminderter Aktiva und helfe, den Finanzmarkt in
Deutschland weiter zu stabilisieren, hieß es. Es gebe nun ein
Instrument, mit dem der Unsicherheit in bezug auf die
Vermögenswerte von Banken wirksam begegnet werden könne,
sagte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Dies diene der
Vertrauensbildung am Finanzmarkt. (ddp/jW)
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