Aus: Ausgabe vom 04.08.2009, Seite 4 / Inland
Bundesrat will bei Mitarbeitern sparen
Berlin. Im Rechtsstreit um die angebliche
Scheinselbständigkeit von Mitarbeitern hat der Bundesrat
Berufung gegen ein Urteil des Sozialgerichts Berlin eingelegt. Das
Gericht hatte Anfang Juni eine Klage der Länderkammer
abgewiesen, die sich gegen die Nachzahlung von 15000 Euro an
Sozialversicherungsbeiträgen richtete. Über die Berufung
muß jetzt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
entscheiden.
Hintergrund der Auseinandersetzung sind unterschiedliche Auffassungen über die Einstufung von 15 Mitarbeitern des Besucherdienstes. Aus Sicht des Bundesrates handelt es sich bei ihnen um selbständige Honorarkräfte. Dagegen meint die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, daß sie »abhängig beschäftigt« seien. (ddp/jW)
Hintergrund der Auseinandersetzung sind unterschiedliche Auffassungen über die Einstufung von 15 Mitarbeitern des Besucherdienstes. Aus Sicht des Bundesrates handelt es sich bei ihnen um selbständige Honorarkräfte. Dagegen meint die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, daß sie »abhängig beschäftigt« seien. (ddp/jW)
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