Aus: Ausgabe vom 08.08.2009, Seite 2 / Inland
BGH: Urteil gegen Neonazis rechtskräftig
Karlsruhe/Sangerhausen. Die Urteile nach dem Brandanschlag auf ein
Asylbewerberheim in Sangerhausen sind rechtskräftig. Die
Revisionen der Angeklagten seien vom 4. Strafsenat des
Bundesgerichtshofs (BGH) verworfen worden, teilte der BGH am
Freitag in Karlsruhe mit. Die Täter hatten am frühen
Morgen des 6. Januar 2007 nach einer Feier von Neonazis
Molotowcocktails in die damals von drei Afrikanern bewohnte
Unterkunft geworfen. Drei junge Männer waren im Juni 2008 vom
Landgericht Halle wegen versuchten Mordes, schwerer Brandstiftung
und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu mehrjährigen
Haftstrafen, eine junge Frau wegen Beihilfe zu zwei Jahren auf
Bewährung verurteilt worden.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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