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Aus: Ausgabe vom 12.08.2009, Seite 4 / Inland

Haftstrafe für Mahler bestätigt

Karlsruhe. Der Rechtsextremist Horst Mahler muß wieder ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Verurteilung des 73jährigen zu sechs Jahren Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung bestätigt, wie es in einer BGH-Pressemitteilung von Dienstag heißt. Damit ist das Urteil des Landgerichts München II vom 25. Februar rechtskräftig. Der NPD-Anwalt hatte an mehrere Empfänger CD-ROM und DVD verschickt, auf denen er den Holocaust leugnet. Zudem hatte er im Internet »zum Kampf der Deutschen gegen die Juden« aufgerufen. Der BGH verwarf die Revision Mahlers gegen das Urteil als unbegründet.(AP/jW)

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