Aus: Ausgabe vom 12.08.2009, Seite 4 / Inland
Haftstrafe für Mahler bestätigt
Karlsruhe. Der Rechtsextremist Horst Mahler muß wieder ins
Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die
Verurteilung des 73jährigen zu sechs Jahren Freiheitsstrafe
wegen Volksverhetzung bestätigt, wie es in einer
BGH-Pressemitteilung von Dienstag heißt. Damit ist das Urteil
des Landgerichts München II vom 25. Februar
rechtskräftig. Der NPD-Anwalt hatte an mehrere Empfänger
CD-ROM und DVD verschickt, auf denen er den Holocaust leugnet.
Zudem hatte er im Internet »zum Kampf der Deutschen gegen die
Juden« aufgerufen. Der BGH verwarf die Revision Mahlers gegen
das Urteil als unbegründet.(AP/jW)
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